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Kapitalstruktur

„One Share – One Vote“

Das Gesellschaftskapital besteht ausnahmslos aus gleichberechtigten und einheitlichen Namenaktien mit einem Nominalwert von CHF 1‘000. Das „One Share – One Vote“-Prinzip wird somit vollständig berücksichtigt. Die Anteile müssen beim Erwerb voll einbezahlt werden. Das Gründungskapital beträgt CHF 1.7 Mio. Zusätzlich verfügt die Gesellschaft über ein genehmigtes Kapital von CHF 0.85 Mio.

Gesetzlicher Rahmen

Sukzessive Ausdehnung des Aktionariats wird angestrebt

Das Bezugsrecht ist bei weiteren Kapitalerhöhungen vollumfänglich gewährleistet und sichergestellt. Dieses wird lediglich eingeschränkt, falls in einem Gegengeschäft Immobilien gegen Aktien der immo swiss assets ag übernommen werden. In diesem Fall ist das Bezugsrecht gegenstandslos. Verbunden mit der zielgerichteten Ausdehnung des Immobilienportefeuilles wird schon in nächster Zukunft zugleich eine sukzessive Erweiterung des Aktionariats angestrebt. Längerfristig ist auch eine Kotierung der Aktien an einer Schweizer Börse denkbar.

Ausländische Investoren

Keine Regel ohne Ausnahme

Grundsätzlich können sich Personen mit Wohnsitz im Ausland nicht an einer Immobiliengesellschaft beteiligen, welche alleine den Zweck des Erwerbs von Grundstücken verfolgt und nicht an der Börse kotiert sind.

EU-/EFTA-Staatsangehörige mit einer Aufenthalts-(B) oder Niederlassungsbewilligung (C) gelten als der Lex nicht unterstellt und können sich demzufolge an Immobiliengesellschaften beteiligen. Gleiches gilt für Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige mit einer Niederlassungsbewilligung (C). Personen aus Drittstaaten mit B-Bewilligungen können sich nicht an Immobiliengesellschaften beteiligen. Wir helfen Ihnen gerne, entsprechende Abklärungen vorzunehmen.